Strafbare Sprüche:

Das unaufgeforderte Anbieten von Geld für sexuelle Handlungen erfüllt den Straftatbestand der Beleidigung. So hat das OLG Oldenburg entschieden (Urteil v. 6.1.2011 - 1 Ss 204/10).

Der Angeklagte in dem Strafverfahren hatte einer 18-jährigen Frau, die er nur flüchtig kannte, Geld für sexuelle Handlungen angeboten. Ihm war dabei bewusst, dass er damit zum Ausdruck brachte, dass die Frau käuflich wie eine Prostituierte sei.

Das Gericht erster Instanz hatte ihn zu einer Geldstrafe verurteilt und das OLG hat dies in der Berufung bestätigt. Es liegt eine herabsetzende Ehrverletzung vor.