Flugpassagiere sollen sich in Zukunft bei Streitigkeiten mit ihrer Fluggesellschaft über verspätete oder ausgefallene Flüge an eine unabhängige Schlichtungsstelle wenden können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett am 4. Juli 2012 beschlossen. 

Eine erfolgreiche Schlichtung ist günstiger und schneller als ein Gerichtsverfahren. Die besten Erfolgsaussichten hat eine Schlichtung, die auch von den Fluggesellschaften freiwillig mitgetragen wird. Darum hat das Bundesjustizministerium intensive Gespräche mit den Fluggesellschaften geführt, um auch für den Flugverkehr eine erfolgversprechende Schlichtungsmöglichkeit zu etablieren. Die Gespräche haben zu einer Einigung über Eckpunkte der Schlichtung geführt, die dem Gesetzentwurf zugrunde liegen und in denen sich die im Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e. V. und im Board of Airline Representatives in Germany e. V. organisierten Luftfahrtunternehmen zu einer freiwilligen Teilnahme an eine Schlichtung bereit erklärt haben. Der Gesetzentwurf unterwirft aber auch Unternehmen der Schlichtung, die sich nicht auf freiwilliger Basis beteiligen wollen. Sie sollen dann einer Schlichtung bei einer Bundesbehörde unterfallen.

Zunächst aber bleibt Fluggästen, deren Fluggesellschaft trotz großer Verspätung z.B. nicht bereit ist, eine Entschädigung (Ausgleichszahlung) zu leisten, nur der Weg zum Rechtsanwalt.