MITBESTIMMUNG

In Niedersachsen können strittige Dienstvereinbarungen nicht durch die Einigungsstelle beschlossen werden.
Das hat Folgen für die Praxis...

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Darum geht es:

 1.  Im Rahmen der >>erzwingbaren Mitbestimmung<< können Dienstvereinbarungen
von der Einigungsstelle beschlossen werden - so das BVerwG. 

 2.
In Niedersachsen sieht das anders aus.
Das OVG Niedersachsen räumt der Einigungsstelle diese Kompetenz nicht ein.

 3.
Das muss für Personalräte in Mitbestimmungsangelegenheiten allerdings kein Nachteil sein.