Ein Arbeitgeber wurde verurteilt eine Rolex-Uhr Typ Submariner 2007 im Wert von 4.800,- € einen Vertriebsmitarbeiter zu übereignen.

Der Arbeitgeber (Getränkevertrieb) hatte einen Wettbewerb ausgeschrieben, nach dem bei Erreichen einer bestimmten Verkaufspunktezahl ein Rolex zu gewinnen war. Der Kläger hat sich die Verkaufszahlen zwar nur selbst notiert, aber gegen die Zahlen konnte der Arbeitgeber nichts einwenden. Daher muss er auch die Uhr an den Mitarbeiter herausgeben.