MITBESTIMMUNG
In Niedersachsen können strittige Dienstvereinbarungen nicht durch die Einigungsstelle beschlossen werden.
Das hat Folgen für die Praxis...
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Darum geht es:
1. | Im Rahmen der >>erzwingbaren Mitbestimmung<< können Dienstvereinbarungen von der Einigungsstelle beschlossen werden - so das BVerwG. |
2. |
In Niedersachsen sieht das anders aus. Das OVG Niedersachsen räumt der Einigungsstelle diese Kompetenz nicht ein. |
3. |
Das muss für Personalräte in Mitbestimmungsangelegenheiten allerdings kein Nachteil sein. |