Auch beim Skifahren gelten Regeln!

Über 40.000 Skiunfälle jedes Jahr. Viele wurden durch andere Sportler/innen verursacht. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat einer Skifahrerin die Erstattung der Behandlungskosten und Schmerzensgeld zugestanden. Verurteilt wurde ein anderer Skifahrer, der die FIS_Regeln auf der Piste nicht eingehalten hat. Danach gilt, „Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholte Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.“ Das hatte der Skifahrer missachtet. (OLG Hamm 5.11.2008 - I-13U/81/08)

FIS-Regeln = Verkehrsregeln für Skifahrer

  1. Gerichte orientieren sich an den Allgemeinen FIS-Regeln, ein vom internationalen Skiverband aufgestelltes „Gewohnheitsrecht“, das zumindest bei Unfällen im Alpengebiet angewendet wird. Sie gelten auch für Snowboarder.

  2. Rücksicht auf andere Skifahrer nehmen: Jeder Skifahrer muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
  3. Beherrschung der Geschwindigkeit und Fahrweise: Jeder Skifahrer muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen. 
  4. Wahl der Fahrspur: Der von hinten kommende Skifahrer muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet. 
  5. Überholen: Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt. 
  6. Einfahren und Anfahren: Jeder Skifahrer, der in eine Skiabfahrt einfahren oder nach einem Halt wieder anfahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
  7. Anhalten: Jeder Skifahrer muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen. 
  8. Aufstieg und Abstieg: Ein Skifahrer, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen. 
  9. Beachten der Zeichen: Jeder Skifahrer muss die Markierung und die Signalisation beachten. 
  10. Hilfeleistung: Bei Unfällen ist jeder Skifahrer zu Hilfeleistung verpflichtet. 
  11. Ausweispflicht: Jeder Skifahrer, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.